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Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise

für das Programm „Freunde werben Freunde“ der HUK Coburg Autoservice GmbH

Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir in diesem Dokument auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Wir nutzen das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die ausdrücklich alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten umfasst

Präambel

Im Rahmen des Programms empfehlen Kunden (nachfolgend „Werbende“ genannt) die Nutzung der HUK Autoservice GmbH (nachfolgend „HAG“ genannt) Vermittlungsplattform an Dritte, Nicht-Kunden. Hierzu stellt die HAG unter der Seite huk-autoservice.de/mein-account/freundewerben dem Werber ein sogenanntes Empfehlungstool zur Verfügung, über das der Werber eine Empfehlung an den Empfehlungsempfänger (nachfolgend „Geworbene“ genannt) generieren kann (im Folgenden „Empfehlungstool”) und über seinen persönlichen Kanal versendet. Der Geworbene kann über den mit der Empfehlung generierten Empfehlungslink in die Buchungsstrecke der HAG gelangen und dort seinen gewünschten Service buchen.

1. Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme, den Empfang der Prämie sowie die rechtlichen Beziehungen für das „Freunde werben Freunde”-Programm der HAG zwischen dem Werbendem bzw. Geworbenen und der HAG. „Freunde werben Freunde“ ist ein Programm der HUK Coburg Autoservice GmbH wonach Werber durch die Anwerbung weiterer Privatkunden Prämien erhalten können. Auch der Geworbene kann eine Prämie für die Service Durchführung erhalten. Die Durchführung des „Freunde werben Freunde“-Programms erfolgt durch die HUK Coburg Autoservice GmbH, Willi-Hussong-Str. 2, 96444 Coburg, Postadresse Reisholzer Bahnstraße 4, 40599 Düsseldorf. Die HAG vermittelt die Durchführung von Autoserviceleistungen über Servicepartner direkt an interessierte Kunden sowie im Rahmen des „Freunde werben Freunde”-Programms nach vorheriger erfolgreicher Empfehlung durch den Werber. Mit der Teilnahme an „Freunde werben Freunde“ akzeptiert der Werbende die ausschließliche Geltung der folgenden Teilnahmebedingungen.

2. Allgemeines

a) Die sonstige Vertragsbeziehung zum Kunden und die insoweit geltenden Regelungen zwischen der HAG und dem Werbenden (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen) bleiben unberührt und gelten neben diesen Teilnahmebedingungen.

b) Durch die Vermittlung des Geworbenen wird weder ein Makler- noch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Werbenden und der HAG begründet. Der die Werbende ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen und auf Rechnung der HAG rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

c) Beteiligte an dem „Freunde werben Freunde”-Programm sind ausschließlich HAG, der Werber und der Geworbene.

d) Im Falle einer Service Vermittlung zwischen dem Geworbenen und der HAG kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Geworbenen und dem zuständigen Servicepartner zustande.

3. Teilnahmevoraussetzungen

a) Zur Teilnahme am „Freunde werben Freunde”-Programm ist jeder Kunde der HAG berechtigt, der Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Der Geworbene muss eine natürliche Person sein.

b) Der Werbende muss zum Zeitpunkt der Werbung und der Geworbene muss zum Zeitpunkt des Empfangs der Empfehlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

c) Der Werbende muss zum Zeitpunkt der Werbung ein Kundenkonto auf huk-autoservice.de haben, sowie eine erfolgreich abgeschlossene Buchung bei unserem Partner pitstop GmbH (nachfolgend „pitstop“ genannt).

d) Der Geworbene hat zum Zeitpunkt der Werbung weder ein Kundenkonto noch eine erfolgreich abgeschlossene Buchung.

4. Ablauf der Kundenwerbung

a) Der Werber erstellt sich auf der HAG-Seite einen persönlichen Empfehlungslink („Link“). Die Versendung des Empfehlungslinks an den Geworbenen erfolgt über einen persönlichen Kanal des Werbers, wie z. B. über den persönlichen E-Mail- oder den Whats-App-Account.

b) Der Empfehlungslink enthält verschlüsselte Daten, ohne personenbezogene Daten, durch die der Werbende identifiziert werden kann. Nach erfolgreicher Servicedurchführung durch den Geworbenen erhält der Werbende einen Gutscheincode zur Einlösung auf huk-autoservice.de per E-Mail. Der Geworbene erhält seine Prämie in Form einer Rabattierung der Serviceleistung direkt bei der Buchung.

c) Der Geworbene ist verpflichtet sich im Rahmen der Buchung ein Kundenkonto zu erstellen. Hierzu muss er sich im Rahmen der Buchung auf huk-autoservice.de registrieren. Bei Servicebuchung bei unserem Servicepartner pitstop unter Nutzung des Empfehlungslinks hat der Empfehlungsempfänger Anspruch auf eine Prämie.

d) Für den Fall, dass der Empfehlungsempfänger Ansprüche gegen die HAG aufgrund unaufgeforderter Zusendung des Empfehlungslinks und/oder Nutzung der Daten geltend macht, stellt der Werbende die HAG insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung des Empfehlungslinks frei und erstattet die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Werbenden aus diesem Sachverhalt behält sich die HAG vor. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird der Werbende vom „Freunde werben Freunde”-Programm mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.

5. Erfolgreiche Empfehlung

Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- der Werbende hat ein Kundenkonto und eine abgeschlossene Buchung bei unserem Servicepartner pitstop.

- das Empfehlungstool der HAG wurde für die Empfehlung genutzt,

- die Servicebuchung des Geworbenen erfolgt bei unserem Servicepartner pitstop

- Die Registrierung des Geworbenen ist auf den Werbenden zurückzuführen

- der Geworbene hat zum Zeitpunkt der Werbung noch keine abgeschlossene Servicebuchung bei unserem Servicepartner pitstop,

- die Empfehlung kommt unter Beachtung der sich aus den Teilnahmebedingungen ergebenen Pflichten zustande,

- der Werbende ist nicht gleichzeitig Geworbener (eine über eine solche Eigenempfehlung durchgeführte Servicebuchung ist nicht prämienfähig).

Der Servicepartner pitstop entscheidet allein über die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit dem Geworbenen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zum Geworbenen aufgrund der Teilnahme an „Freunde werben Freunde“. Sofern keine Geschäftsbeziehung zwischen dem Geworbenen und pitstop zustande kommt, besteht für den Werbenden für den Empfehlungsempfänger kein Anspruch auf die Prämie. Der Grund für das Nichtzustandekommen der Geschäftsbeziehung ist dabei nicht relevant.

6. Pflichten des Werbenden

a) Das Empfehlungstool für die Empfehlungen ist zu nutzen.

b) Der Werbende ist verpflichtet, vor dem Versand des persönlichen Empfehlungslinks sicherzustellen, dass der Empfänger mit dem Empfang der Empfehlung sowie der Information zur Servicebuchung an den Werbenden einverstanden ist. Das Einverständnis des Geworbenen muss sich insbesondere ausdrücklich auf den Erhalt der Empfehlung im Rahmen des Programms und einer möglichen Datenübermittlung von personenbezogenen Daten an die HAG beziehen.

c) Der Geworbene ist davon in Kenntnis zu setzen, dass die HAG dem Werbenden im Falle der erfolgreichen Servicedurchführung eine Prämie gewährt und dass der Geworbene selbst im Rahmen des Erhalts seiner eigenen Prämie selbst Teilnehmer des Programmes wird.

d) Der Werber tritt nur als persönlicher, privater Werbender auf. Die hauptberufliche, geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung des Programms ist dem Werbenden nicht gestattet.

e) Der Werbende ist bei allen Empfehlungen verpflichtet, sich so zu verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen der HAG beeinträchtigt werden könnte.

f) Der Werbende wird das Empfehlungstool und die ihm darüber zugänglichen Informationen ausschließlich für die Empfehlung im Rahmen des Programms verwenden.

g) Im Übrigen ist der Werbende verpflichtet, sich über alle geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Für die wertneutrale Erteilung der Empfehlung an den Empfehlungsempfänger ist allein der Werbende aufgrund der persönlichen Weitergabe verantwortlich und nicht die HAG.

7. Prämien / Versand / Gewährleistung

a) Der Werbende und der Geworbene haben nach erfolgreicher Empfehlung (Geworbener) und Servicedurchführung (Werbender) einen Anspruch auf eine Prämie gegen die HAG. Der Geworbene erhält seine Prämie direkt bei der Servicebuchung über den genutzten Empfehlungslink. Der Werbende erhält seine Prämie in Form eines Gutscheines per E-mail, sobald der Geworbene den gebuchten Service finalisiert hat. Der Anspruch auf die Prämie unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren.

b) Sofern der Werbende und/oder der Geworbene die Prämie nicht erhalten hat, kann sich der Werbende und/oder der Geworbene nach erfolgreicher Kontoeröffnung des Geworbenen per E-Mail an info@huk-autoservice.de wenden. Für die Prüfung des Prämienanspruchs ist die Angabe der verwendeten Empfehlung des Werbers sowie der Name, Vorname und das Kennzeichen des Geworbenen erforderlich.

d) Die HAG behält sich vor, die Prämien jederzeit im Hinblick auf Prämienwert und/oder Art der Prämie anzupassen.

e) Eine Barauszahlung der Sachprämien oder der Gutscheine ist nicht möglich. Eine Anforderung der Prämie ist nur möglich, solange diese vorrätig ist. Für die Höhe und die zur Auswahl stehenden Prämien ist der Zeitpunkt der Beantragung des Produktes bei der HAG maßgeblich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Prämie.

8. Nutzung und Weiterverkauf von Prämien

Der Werbende und der Geworbene können die erhaltenen Gutscheine nur höchstpersönlich auf huk-autoservice.de einlösen. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Es gelten die Gutscheinbedingungen. Es ist dem Werbenden und dem Geworbenen untersagt, Prämien gewerblich oder zu kommerziellen Zwecken zu vertreiben. Es ist insbesondere untersagt, die Prämien über Internethäuser (z. B. ebay) oder auf sonstigem Wege zu veräußern.

9. Ausschluss vom „Freunde werben”-Programm

Bei einem vom Werber zu vertretendem Missbrauch des „Freunde Werben Freunde“-Programms behält sich die HAG vor, die Prämie zu verweigern, ersatzlos zu streichen bzw. zurückzufordern. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Werber „Freunde werben Freunde“ vertragswidrig nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer oder zu gewerblichen Zwecken nutzt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Werber gegen die Pflichten aus Ziffer 5 oder Ziffer 6 verstößt oder er bei der Werbung von Empfehlungsempfängern lauterkeitsrechtlich unzulässige Methoden anwendet, wie z. B. irreführende, belästigende oder unzulässig vergleichende Werbung oder auf den Geworbenen Druck ausübt, um ihn zum Produktabschluss zu bewegen und sich selbst eine Prämie zu sichern.

10. Haftung der HAG

a) Die HAG, die an der Durchführung der „Freunde werben Freunde“-Programm Aktion mitwirkenden Partner und ihre Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die HAG, die an der Durchführung der „Freunde werben Freunde”-Programm Aktion mitwirkenden Firmen und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung „Freunde werben Freunde”-Programm Aktion erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Werber deswegen regelmäßig verlassen darf.

c) Die Haftung gemäß vorstehendem Absatz ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

d) Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien, aufgrund von Arglist und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

11. Gültige Version der Teilnahmebedingungen

Es gilt die zum Zeitpunkt der Kundenwerbung jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kundenwerbung ist die Versendung des Links an den Geworbenen.

12. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13. Datenschutzhinweise

Zur Durchführung des „Freunde werben Freunde“-Programms verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten des Werbers die wir im Zusammenhang mit der Kontoerstellung erhoben haben, nämlich Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse. Zudem verarbeiten wir die Information, dass der Werber einen bestimmten Kunden geworben hat.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die HUK-Coburg Autoservice GmbH, Willi-Hussong-Str. 2, 96444 Coburg, Postadresse Reisholzer Bahnstraße 4, 40599 Düsseldorf, E-Mail: autoservice@huk-autowelt.de. Der Datenschutzbeauftragte kann per Email unter der oben genannten Addresse erreicht werden, oder postalisch über Datenschutzbeauftragter HUK-COBURG Autoservice GmbH 96444 Coburg. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des „Freunde werben Freunde“-Programms (gem. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO) und ist hierfür erforderlich, da eine Teilnahme sonst nicht möglich ist.

Eine Übermittlung an Länder außerhalb der EU findet nicht statt. Die im Rahmen des „Freunde werben Freunde“-Programms erhobenen Daten werden von der HUK Autoservice GmbH gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert; das Recht der HAG, die Daten im Rahmen einer Servicebuchung weiterhin zu speichern und zu nutzen, bleibt unberührt. Darüber hinaus übermittelt die HAG folgende Daten an die am „Freunde werben Freunde”-Programm beteiligten Servicepartner zur Servicedurchführung:

Vorname, Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, KfZ-Kennzeichen, HSN/TSN, gewählte Serviceleistung, gewählte Filiale, gewählten Servicetermin. Erfolgt die Empfehlung, indem der Werber dem Empfehlungsempfänger einen Empfehlungslink schickt, so enthält dieser ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, nämlich eine EmpfehlungsID, ohne Angabe seines Namens oder Vornamens.

Die Teilnehmer am „Freunde werben Freunde”-Programm haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, sowie auf deren Berichtigung, Löschung, die Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Teilnehmer am „Freunde werben Freunde”-Programm haben zudem das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier [https://www.huk-autoservice.de/datenschutz].