Hauptuntersuchung Auto: Welche Fristen gibt es?
Frist: Wann ist die Hauptuntersuchung beim Auto fällig?
Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter musst Du Dein Fahrzeug alle 24 Monate bzw. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung vorführen. Bei Prüfstellen wie der Dekra oder dem TÜV kann für Dein Auto die Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Fristen für die Untersuchung beim Kfz bleiben jedoch alle gleich, egal zu welcher Prüfstelle Du gehst. Hast Du Dein Auto neu zugelassen, ist die Frist für die erste HU erst nach 36 Monaten fällig. Auch die Abgasuntersuchung muss bei jeder Hauptuntersuchung seit 2010 durchgeführt werden.
Ausnahmen vom Prüfintervall gibt es immer, wenn Du z. B. Veränderungen an Deinem Fahrzeug vornimmst, die von einer offiziellen Prüfstelle kontrolliert werden müssen. Dann wird die Hauptuntersuchung auch mal früher fällig.
Woran erkennst Du bei der Hauptuntersuchung fürs Auto die nächste Frist?
In einem Untersuchungsbericht werden die Ergebnisse der HU festgehalten. Sind keine Mängel festgestellt worden, erhältst Du einen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein und eine Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Die Fälligkeit Deiner nächsten Haupt- und Abgasuntersuchung Deines Fahrzeugs kannst Du ganz einfach an dieser Prüfplakette ablesen. In der Mitte der Plakette findest Du eine zweistellige Ziffer, die für das Jahr der nächsten HU steht. Um die Zahl in der Mitte findest Du weitere Zahlen. Wenn Du diese Zahlen wie eine Uhr liest, ist die Zahl in Höhe von „12 Uhr“ relevant. Diese steht nämlich für den Monat der nächsten HU. Findest Du hier beispielsweise die Zahl „5“, ist die Hauptuntersuchung im Mai fällig.
Vielleicht ist Dir auch schon aufgefallen, dass die Plaketten unterschiedliche Farben haben. Die Farben stehen ebenfalls für das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss. Insgesamt gibt es sechs Farben, die sich für die Jahre abwechseln; immer in derselben Abfolge. Die Plakette für das Jahr 2024 hat beispielsweise die Farbe Grün. Mithilfe dieser Farben ist es beispielsweise der Polizei möglich, schnell auf einem Blick die Fälligkeit bzw. Das Überschreiten der Fälligkeit eines Fahrzeugs anhand der Plakette zu erkennen.
Verschiedene Intervalle für die HU bei verschiedene Fahrzeugtypen
Die Zeitintervalle der nächsten Haupt- und Abgasuntersuchung können von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp variieren. Damit Du weißt, wann die erste Hauptuntersuchung sowie die folgenden Hauptuntersuchungen z. B. beim Auto fällig werden, haben wir die „TÜV“-Fristen und Intervalle für die verschiedenen Fahrzeugarten übersichtlich zusammengestellt:
PKW: Nach Erstzulassung ist die Frist für die erste Hauptuntersuchung für Dein Auto nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e und Krafträder: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenso alle 24 Monate.
Wohnmobil bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG): Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Wohnmobil über 3.500 bis 7.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate oder ab dem siebten Zulassungsjahr alle 12 Monate.
Wohnmobil über 7.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 12 Monaten, danach erneut alle jedes Jahr.
Ungebremste Anhänger: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Anhänger über 750 bis 3.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenso alle 24 Monate.
Anhänger über 3.500 bis 10.000 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 12 Monaten, danach auch weiterhin jedes Jahr.
Lkw und Nutzfahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenso alle 24 Monate.
Lkw und Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenfalls alle 2 Jahre.
Lkw und Nutzfahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 12 Monaten, danach auch alle 12 Monate.
HU überziehen: Wie lange darfst Du die Frist der Hauptuntersuchung beim Auto überschreiten?
Als Autobesitzer*in musst Du immer den Zeitraum für Deine nächste Hauptuntersuchung im Kopf haben. Diesen findest Du auf der Plakette auf Deinem Nummernschild. Da dort aber nur gelegentlich der Blick drauf fällt, ist es keine Seltenheit, dass die richtigen Zeitabstände für die HU versäumt werden. Die Untersuchung darf prinzipiell nämlich nicht überzogen werden.
Das Überziehen des auf der Prüfplakette angegeben Zeitraums ist laut StVZO eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle und der versäumte Prüftermin wird aufgedeckt, droht ein Verwarnungsgeld. Dieses wird jedoch nur dann verhängt, wenn Du als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter die Frist für die Hauptuntersuchung (HU) für Deinen Pkw schon mehr als 2 Monate überzogen hast. Das Ausmaß der Verwarnung kann variieren. Mithilfe von Bußgeldrechnern kannst Du alles über die Höhe des Verwarngeldes Deiner Ordnungswidrigkeit erfahren.
Übrigens: Du findest den Monat Deiner nächsten HU auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also im ehemaligen Fahrzeugschein.
Strafen und Bußgeldkatalog für die überzogene HU
Die Hauptuntersuchung bei der Prüfstelle ist essenziell, um zu überprüfen, ob Nutzfahrzeuge, Omnibusse, Pkws etc. verkehrsunsicher oder verkehrstauglich sind. In der folgenden Auflistung siehst Du, welche Strafen drohen, wenn Du die Vorschriften missachtest.
Pkw, Motorrädern und leichte Anhänger (nicht zur Sicherheitsprüfung verpflichtet):
Mehr als 2 Monate überzogen: 15,00 € Strafe
4 bis 8 Monate überzogen: 25,00 € Strafe
Mehr als 8 Monate überzogen: 60,00 € Verwarngeld und 1 Punkt in Flensburg
Sicherheitsprüfungspflichtige Nutzfahrzeuge:
Bis zu 2 Monate überzogen: 15,00 € Strafe
2 bis 4 Monate überzogen: 25,00 € Strafe
Mehr als 4 Monate überzogen: 60,00 € und 1 Punkt in Flensburg
Mehr als 8 Monate überzogen: 75,00 € und 1 Punkt in Flensburg
Achtung: Wenn Du ohne gültige Plakette im Straßenverkehr unterwegs bist, greift zwar Dein Versicherungsschutz, jedoch kannst Du bei einem Unfall in Regress genommen werden. Für Dich bedeutet das, dass Kosten zur Schadenregulierung auf Dich zukommen können.