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Das Bild zeigt die offene Motorhaube eines Autos, welches stillgelegt werden muss.

Zwangsstilllegung Kfz

In einigen Fällen kann die Ordnungsbehörde eine Zwangsstilllegung Deines Fahrzeuges beantragen. Dies ist auch der Fall, wenn Deine Hauptuntersuchung schon länger abgelaufen ist. Alles, was Du über die Zwangsstilllegung wissen musst, erklären wir Dir hier! 

Was ist eine Zwangsstilllegung?

Eine Zwangsstilllegung oder Zwangsabmeldung kann erfolgen, wenn bestimmte Kriterien zur Zulassung zum Straßenverkehr für Dein Fahrzeug nicht oder nicht mehr vorliegen. Die Ordnungsbehörde informiert den Fahrzeughalter zunächst darüber, dass eine Zwangsstilllegung droht. Im Regelfall besteht noch die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen, damit das Fahrzeug nicht zwangsweise stillgelegt werden muss. 

Kommt es jedoch zu einer Zwangsabmeldung, bedeutet dies für Dich die Entsiegelung der Nummernschilder und das Einziehen Deines Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I


Übrigens: Aufgrund der Amtshilfe können in Deutschland auch ausländische Kennzeichen entsiegelt werden. Hierfür bedarf es einer Aufforderung durch die Ordnungsbehörde. 


Welche Gründe kann eine Zwangsstilllegung haben?

Die Ordnungsbehörde veranlasst eine Zwangsabmeldung, wenn erhebliche Mängel vorliegen. Ein erheblicher Mangel besteht, wenn Dein Fahrzeug keine gültige Zulassung hat.

Image Text 1 Image Zwangsstilllegung

Dies ist aus den folgenden verschiedenen Gründen möglich: 

  • Eine abgelaufene Hauptuntersuchung 

  • Nicht bezahlte Kfz-Steuer 

  • Kein Versicherungsschutz (beispielsweise nicht gezahlte Versicherungsbeiträge oder ein Erlöschen des Versicherungsschutzes) 

  • Kein Umschreiben auf den neuen Autobesitzer des Fahrzeugs nach Verkauf 

  • Oder Verkehrsuntauglichkeit des Fahrzeugs 

Bevor zwangsweise die Stilllegung erfolgt, erhältst Du eine Anordnung mit der Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Die Aufforderung oder Mahnung an den Fahrzeughalter variiert je nach Mangel, jedoch musst Du immer einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

  • Handelt es sich um Zahlungsrückstände der Kfz-Steuer, musst Du eine Zahlungsbestätigung einreichen.

  • Wenn es sich um Mängel handelt, die die Verkehrstauglichkeit betreffen, reicht ein Nachweis über die Behebung dieser Mängel.

  • Fehlt die Hauptuntersuchung (HU), dann musst Du den Bericht der nachgeholten HU vorzeigen können.

  • Ist kein Versicherungsschutz vorhanden, musst Du innerhalb drei Tage nachweisen, dass dieser eingeholt wurde. Dafür kannst Du die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) angeben.

Kannst Du die Mängel nicht rechtzeitig beseitigen, kommt es zu einer Stilllegung Deines Fahrzeuges. Nach Erhalt der Ordnungsverfügung darfst Du Dein Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr nutzen. Mit der offiziellen Stilllegung Deines Kfz ist das Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeutet, dass jederzeit Kennzeichen entsiegelt und Zulassungsbescheinigung eingezogen werden können. 

Kosten einer Zwangsstilllegung

Kommt es zu einer Stilllegung des Fahrzeuges, fallen hohe Kosten an. In der Regel liegen die Gebühren bei bis zu 300 Euro. Hast Du keine Möglichkeit, die Mängel, die zur Stilllegung führen werden, zu beseitigen, kannst Du das Fahrzeug auch selbst abmelden. In diesem Fall sparst Du Geld: Denn eine Abmeldung bei einer Zulassungsbehörde kostet nur ungefähr fünf bis zehn Euro. Solltest Du Dein Kfz wieder anmelden, musst Du im Regelfall mit einem Betrag von circa zwölf Euro rechnen. 

Was passiert nach einer Zwangsstilllegung?

Wurde Dein Kfz durch eine Zulassungsbehörde oder die Polizei wegen Verkehrsunsicherheit stillgelegt und die Nummernschilder entsiegelt sowie der Fahrzeugschein eingezogen, kannst Du eine Wiederzulassung beantragen. Dafür musst Du nur die folgenden Schritte befolgen: 

Rechtsgrundlage für die Wiederzulassung ist unter anderem die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und das Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz (KraftStG). 

Trotz Zwangsabmeldung am Straßenverkehr teilnehmen

Das Bild zeigt ein Auto auf dem Weg in den Urlaub

Es ist verboten, ein Fahrzeug trotz Ordnungsverfügung der Zwangsabmeldung im Straßenverkehr zu bewegen. Bei einem Nichtbefolgen des Verbots droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg gibt es für diesen Verstoß und dem Beitragen zur Verkehrsunsicherheit. Je nach Fall kann sogar eine weitere Strafe geltend gemacht werden, wenn es sich ebenso um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt. Dies ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder einer Geldstrafe bestraft. 

FAQ zur Zwangsstilllegung